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Mao Hengfeng / China

Geburtsdatum 9. Dezember 1961
Familienangehörige: Ehemann Wu Xuewei
Drei Töchter: Zwillinge Wu Juejin und Wu Jueying (geboren 1987); Wu Qingxia (geboren 1989)

 
Aktueller Aufenthaltsort: unbekannt
Datum der Festnahme: unbekannt
Voraussichtliches Datum der Freilassung: 4. August 2011

Mao Hengfeng war bereits häufig inhaftiert worden, weil sie sich für das Recht auf Fortpflanzung von Frauen, für Opfer von Zwangsvertreibungen und für Menschenrechtsverteidiger engagiert hatte. Mehrfach wurde sie in der Haft gefoltert.

Kurze Fallbeschreibung

Am 4. März 2010 wurden gegen sie 18 Monate Umerziehung durch Arbeit wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" verhängt, nachdem sie am 25. Dezember 2009 eine Protestaktion vor dem Mittleren Volksgericht von Beijing durchgeführt hatte. Sie hatte dort Parolen gerufen, die Warnungen der Polizei ignoriert, und in der Folge hatte sich eine Menschenmenge gebildet.
Mao Hengfeng wurde aber erst am 24. Februar 2010 während eines weiteren Aufenthalts in Beijing verhaftet. Die Polizei nahm sie nachts um 1Uhr mit und brachte sie nach Shanghai. Ihrer Familie wurde am nächsten Tag mitgeteilt, dass wegen Störung der öffentlichen Ordnung eine 10-tägige Administrativhaft verhängt worden sei.
Die Familie wollte sie am 7. März abholen, als die 10-tägige Strafe verbüßt war. Sie warteten bis 11 Uhr abends vor dem Haftzentrum des Stadtbezirks Yangpu, wo man Mao Hengfeng gefangen hielt, aber sie kam nicht. Die Familie ging danach zu einem nahe gelegenen Haftzentrum der Polizei, um ihren Verbleib zu erfahren, bekam jedoch keine Antwort.
Am darauf folgenden Tag erhielt die Familie von Mao Hengfeng von der Polizei eine Nachricht aus der hervorging, dass wegen der Aktion vom Dezember 2009 18 Monate Umerziehung durch Arbeit gegen sie verhängt worden seien, beginnend mit dem 4 März 2010.
Ihre Familie und ihre Anwälte haben weiter versucht, sie nach ihrer erneuten Inhaftierung zu besuchen, dies wurde ihnen aber von der Polizei verweigert. Da Mao Hengfeng früher in der Haft gefoltert und in sonstiger Form misshandelt worden war, befürchten ihre Familie und die Anwälte, dass sie erneut von Folter bedroht ist.

Im Dezember 2009 wollte Mao Hengfeng mit ihrer Aktion den Friedensnobelpreisträger von 2010, Menschenrechtsaktivisten und Dissidenten Liu Xiaobo unterstützen. Er stand an diesem Tag vor Gericht, wurde der „Aufwiegelung zum Sturz der Regierung" für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von 11 Jahren verurteilt. Der Grund: Liu Xiaobo war der Autor mehrerer Artikel, in denen er politische Reformen anmahnte, und Mitverfasser der Charta 08, ein Manifest welches politische und rechtliche Reformen vorschlägt.

Die Familie von Mao Hengfeng fragte sich, warum sie zweifach wegen der gleichen Aktion bestraft wurde, nämlich mit einer 10-tägigen Administrativhaft und 18 Monaten „Umerziehung durch Arbeit". Sie beauftragte die Anwälte damit, die rechtliche Grundlage dafür mit der Polizei zu klären. Am 15.März gingen zwei Anwälte aus Beijing zur Polizeistation des Shanghaier Stadtbezirks Yangpu und baten um ein Treffen mit Mao Hengfeng. Die Polizei verweigerte dies und gab vor, dass eine Person, gegen die „Umerziehung durch Arbeit" verhängt worden ist, nur in einer für das Verbüßen einer solchen Strafe vorgesehenen Einrichtung besucht werden könne. Dabei wurde Mao Hengfeng weiterhin in der gleichen Polizeistation festgehalten. Trotz mehrerer weiterer Anfragen seitens der Anwälte konnten weder diese noch die Familie sie aufsuchen.
Seit 2004 war Mao Hengfeng mehrfach inhaftiert, und oft war es schon damals der Familie nicht erlaubt worden, sie zu besuchen. Später stellte sich aber heraus, dass dies immer dann der Fall war, wenn sie gefoltert worden war.

FORDERUNGEN AN DIE CHINESISCHEN BEHÖRDEN

  • Sofortige und bedingungslose Freilassung von Mao Hengfeng
  • Vollständige und unparteiische Untersuchung der Fälle von Folter und Misshandlung, die Mao Hengfeng während der Haft erlitten hat, und strafrechtliche Verfolgung der dafür verantwortlichen Personen
  • Zusage der Behörden, dass Mao Hengfeng und andere Menschenrechtsverteidiger die Freiheit haben, friedlich ihre legitimen Aktionen durchzuführen, ohne dass sie befürchten müssen, deswegen willkürlich inhaftiert und verfolgt zu werden